FAQ
Unsere Antworten
Bei uns darfst Du mitarbeiten, wenn du mind. 16 Jahre alt bist und deine Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Es gibt jedoch Aramark-Betriebe und Positionen, bei denen eine Beschäftigung erst ab 18 Jahren möglich ist. Schaue daher bitte genau in die jeweilige Jobbeschreibung.
Das liegt an Dir! Wenn Du Dich erfolgreich beworben hast, zuverlässig zum Bewerbertermin erscheinst und alle für den Nebenjob erforderlichen Informationen/Dokumente vollständig eingereicht hast, können wir Dich sofort einstellen und beschäftigen.
Wenn Du bereits einen 520€-Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausübst, ist eine Mitarbeit bei uns zunächst nicht möglich. Möchtest Du Deinen bestehenden Nebenjob wechseln oder demnächst beenden, gebe uns bitte die entsprechende Information.
Wir schließen mit Dir eine Vereinbarung über eine geringfügige Beschäftigung, mit der Du monatlich bis zu 520 € verdienen darfst.
Der Stundenlohn variiert je nach Standort und Tätigkeit. Oft berücksichtigen wir auch entsprechende Berufserfahrungen. Der Einstiegslohn liegt bei mind. 13 € / Stunde, wenn Du keine gastronomische Erfahrung mitbringst.
In Fußballstadien arbeitest Du vorwiegend bei den Heimspielen der jeweiligen Fußballvereine mit, die in der Regel am Wochenende sind. Darüber hinaus sind Arbeitseinsätze bei Sonderveranstaltungen (wie z. B. Konzerten) möglich.
Für Deine Mitarbeit erhältst Du (je nach Standort) individuelle Arbeitsbekleidung, die vor und nach Deinem Arbeitseinsatz von uns gereinigt wird. Wir bitten Dich jedoch darum, eine scharze Hose selbst mitzubringen.
Fußballspiele werden in einigen Bundesländern als gefährdete Veranstaltungen gewertet. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden bei der Durchführung von Personenprüfungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck erfolgt die Weitergabe personenbezogener Daten an diese Behörden.
Alle Arbeitseinsätze bzw. die geleisteten Stunden aus einem Monat überweisen wir Dir zum 15. des Folgemonats in einem Betrag auf das von Dir angegebene Bankkonto.
In jedem Tätigkeitsbereich erhältst Du von uns ein intensives Training „on the job“, damit Du sicher gegenüber unseren Gästen auftreten kannst.
Auf unseren Messen finden die Arbeitseinsätze häufig unter Woche, also von Montag bis Freitag, statt. Darüber hinaus sind Arbeitseinsätze bei Sonderveranstaltungen (wie z. B. Konzerten oder speziellen Tagungen) möglich.
Die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit benötigt. Diese Belehrung wird durch ein Gesundheitsamt dokumentiert und von Dir vor Deinem 1. Arbeitseinsatz bei uns vorgelegt.
Du erhältst im Verlauf des Bewerbungsprozesses alle Informationen über die Unterlagen, die wir von Dir vor Deinem 1. Arbeitseinsatz benötigen. In jedem Fall benötigen wir vorab das sog. „Gesundheitszeugnis“.
Entscheidend für eine Tätigkeit bei uns sind vor allem Deine zeitliche Verfügbarkeit und eine wiederkehrende Mitarbeit. Wenn Du im Küchenbereich mitarbeiten möchtest, solltest Du zudem nachweisbare Berufserfahrung mitbringen.
Prinzipiell gibt es keine Voraussetzungen für unsere Nebenjobs. Die Mitarbeit eignet sich für Arbeitnehmer:innen, Schüler:innen, Studierende, Rentner:innen – eben für alle, die sich gerne etwas dazuverdienen möchten. Spaß im Umgang mit Gästen und Fans sowie Lust auf Service solltest Du mitbringen.
Nach dem Eingang Deiner Bewerbung erhältst Du innerhalb weniger Tage eine Einladung zu einem Bewerbertermin von uns. Prüfe daher regelmäßig Dein E-Mail-Postfach, um keine Mitteilungen von uns zu verpassen.
Links
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Telefon +49 6102 745-0
Telefax +49 6102 745-234
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Lutz Spahr
Sitz: Neu-Isenburg
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Registernummer: HRB 51324