FAQ - Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite findest du Antworten auf viele Fragen rund um deinen Nebenjob bei Aramark. Dabei handelt es sich um Orientierungshilfen, die nicht rechtsverbindlich sind. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bekomme ich Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt?
Für deine Mitarbeit erhältst du kostenlos individuelle Arbeitskleidung (Oberbekleidung), die vor und nach deinem Einsatz von uns gereinigt wird. Eine schwarze Hose und geschlossene schwarze Schuhe sind unbedingt mitzubringen.
Bin ich für den Nebenjob geeignet? Muss ich Erfahrung in der Gastronomie haben?
Grundsätzlich gibt es keine Voraussetzungen für unsere einfachen Nebenjobs, wie zum Beispiel im Getränkeservice. Die Mitarbeit eignet sich für Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Rentner – einfach für jeden, der sich etwas dazuverdienen möchte und Spaß am Umgang mit Gästen und Fans hat. Gerne finden wir gemeinsam mit dir Deinen Einstiegsjob und freuen uns, wenn du dich telefonisch bei uns meldest.
Gibt es Aufstiegsmöglichkeiten im Nebenjob?
An unseren Standorten gibt es verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten, die du auch als Nebenjob ausüben kannst. So kannst du zum Beispiel die Standleitung im Stadion oder die Serviceleitung auf Messen übernehmen. Wenn du über den Nebenjob hinaus bei uns Karriere machen möchtest, unterstützt dich die jeweilige Betriebsleitung gerne.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Neben dem Mindestalter sind vor allem deine zeitliche Verfügbarkeit und eine wiederkehrende Mitarbeit entscheidend für eine Tätigkeit bei uns. Wenn du im Service oder in der Küche arbeiten möchtest, solltest du außerdem nachweisbare Berufserfahrung mitbringen.
Ich habe bereits einen Neben- bzw. Minijob. Kann ich trotzdem mitarbeiten?
Wenn du bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausübst, kannst du zunächst nicht bei uns mitarbeiten. Möchtest du deinen bestehenden Nebenjob wechseln oder demnächst beenden, gib uns bitte die entsprechenden Informationen. Gerne kannst du dich auch vorab telefonisch bei uns informieren.
Wann erhalte ich meinen Lohn?
Wir überweisen dir zum 15. des Folgemonats alle Arbeitseinsätze bzw. geleisteten Stunden eines Monats in einer Summe auf das von dir angegebene Bankkonto. Eine entsprechende Abrechnung stellen wir dir digital oder vor Ort an deinem Arbeitsort zur Verfügung.
Wann kann ich Teil des Teams werden?
Wenn du dich erfolgreich bei uns beworben hast, zuverlässig zu den Bewerberterminen vor Ort erscheinst und uns alle für den Nebenjob erforderlichen Informationen / Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt hast, können wir dich innerhalb kurzer Zeit einstellen und beschäftigen.
Wann werde ich eingesetzt? Wie sind die Arbeitszeiten?
In Fußballstadien arbeitest du hauptsächlich bei Heimspielen der jeweiligen Fußballvereine, die in der Regel am Wochenende stattfinden. Darüber hinaus sind auch Einsätze bei Veranstaltungen (z.B. Konzerten) möglich.
Bei unseren Messen finden die Arbeitseinsätze häufig unter der Woche, also von Montag bis Freitag, statt. Darüber hinaus sind Arbeitseinsätze bei Sonderveranstaltungen (wie z.B. Konzerten oder Fachtagungen) möglich.
In unseren Eventlocations und Veranstaltungshallen erfolgen die Arbeitseinsätze flexibel in Abhängigkeit von den geplanten Veranstaltungen. Sie können hier an jedem Tag der Woche stattfinden.
In Zoos, die 365 Tage im Jahr geöffnet sind, richten sich die möglichen Arbeitseinsätze nach den Öffnungszeiten.
Warum benötige ich ein sog. „Gesundheitszeugnis“?
Das sog. „Gesundheitszeugnis“ ist eine verpflichtende Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Sofern diese noch nicht vorliegt, ist sie vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit in der Gastronomie erforderlich. Diese Belehrung wird durch ein Gesundheitsamt dokumentiert und muss vor der 1. Arbeitsaufnahme bei uns vorgelegt werden.
Was ist das Mindestalter für die Mitarbeit?
In der Regel ist eine Beschäftigung möglich, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Es gibt jedoch Standorte und Tätigkeiten, an denen eine Beschäftigung erst ab 18 Jahren möglich ist. In der Liste der Locations weisen wir auf das jeweils aktuelle Eintrittsalter hin.
Welche Unterlagen sind für eine Beschäftigung erforderlich?
Du bekommst während des Bewerbungsverfahrens alle Informationen darüber, welche Unterlagen wir von dir benötigen, bevor wir dich einstellen. In jedem Fall benötigen wir vorab das sogenannte „Gesundheitszeugnis“. Bitte halte auch deine Steuer-ID und deine Renten-/Sozialversicherungsnummer bereit.
Wie erfolgt die Einarbeitung? Gibt es ein Training?
In jedem Tätigkeitsbereich erhältst du von uns eine intensive Einarbeitung „on the job“, damit du gegenüber unseren Gästen sicher auftreten kannst. Außerdem wirst du bei deinen ersten Einsätzen in ein erfahrenes Team integriert, das dich optimal einarbeitet und betreut.
Wie kann ich mich für Arbeitseinsätze anmelden?
Du bekommst von uns einen Zugang zu unserer Job-App. Dort meldest du dich direkt über dein Smartphone für Arbeitseinsätze an und erhältst rechtzeitig alle weiteren Informationen.
Wie viel verdiene ich pro Stunde?
Der Stundenlohn variiert je nach Standort und Tätigkeit. Oft berücksichtigen wir auch entsprechende Berufserfahrung. Der Einstiegslohn liegt bei mindestens 13 € / Stunde, wenn du keine gastronomische Erfahrung mitbringst. Wenn du es für deinen gewünschten Einsatzort genauer wissen möchtest, rufe uns einfach an.
Wie werde ich beschäftigt? Gibt es einen Vertrag?
Wir schließen mit dir eine Vereinbarung über eine geringfügige Beschäftigung, die dir ein Monatseinkommen bis zur geltenden Geringfügigkeitsgrenze ermöglicht.